Geh mit der Zukunft
Der Bundesrat sagt
Verzicht auf den Automateneintrag
Wer heute die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach nur solche Fahrzeuge führen. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind, eine Fusskupplung zu bestätigen).
Am 1. Februar 2019 tritt der Verzicht auf den Automateneintrag in Kraft.
In Zukunft werden Schaltgetriebene Fahrzeuge mehr und mehr durch Elektrofahrzeuge ersetzt.
Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
info@einspuren.ch oder
076 222 5000
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Hallo Jan
Ich möchte mich bi Dir nomol ganz herzlich für die super Fahrstunde bedanke!
Ich han so viel glernt vo Dir und fühl mich parat,...
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