Geh mit der Zukunft

Der Bundesrat sagt
Verzicht auf den Automateneintrag
Wer heute die praktische Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe ablegt, darf danach nur solche Fahrzeuge führen. Künftig wird in solchen Fällen keine Beschränkung mehr im Führerausweis eingetragen. Inhaber von bisherigen Führerausweisen können die Entfernung der Beschränkung beim zuständigen Strassenverkehrsamt beantragen. Die Entfernung wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme dagegensprechen (wie z.B. bei Personen, die nicht in der Lage sind, eine Fusskupplung zu bestätigen).

Am 1. Februar 2019 tritt der Verzicht auf den Automateneintrag in Kraft.



In Zukunft werden Schaltgetriebene Fahrzeuge mehr und mehr durch Elektrofahrzeuge ersetzt.


Bei Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
info@einspuren.ch oder 076 222 5000
 
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